Schweisskurse-Vertrags-Teilnahmebedingungen

Vertrags – und Teilnahmebedingung für Kurse, Events und offene Werkstatt

Diese Zustimmung dient uns als Rechtsschutz, entbindet uns aber nicht von der Sorgfaltspflicht.

FORMRAUM veranstaltet Metall- und Schweisskurse, Events

Vertragsabschluss

  • Indem der Kunde eine Buchung  über die Homepage, per E-Mail, Telefon, Fax, Post oder mündlich aufgibt, beauftragt er FORMRAUM die gewünschten Leistungen bereit zu stellen
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind  Bestandteil des Vertrages zwischen Kunde und FORMRAUM

Zahlungsbedingungen

  • Der Kunde erhält vonFORMRAUM eine schriftliche Buchungsbestätigung, die zugleich als Rechnung gilt und spätestens bei Kursende zu begleichen.

Annulierung

  • Annullierungen haben schriftlich bei FORMRAUM zu erfolgen. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung. Folgende Gebühren  werden bei einer Annullierung fällig:
  • Bis 60 Tage vor Kursbeginn pauschal Fr. 50.-
  • 59 – 8 Tage vor Kursbeginn50% des Rechnungsbetrages
  • 7 – 1 Tage vor Kursbeginn80% des Rechnungsbetrages
  • Am Kurstag100% des Rechnungsbetrages
  • Es steht im Ermessen von FORMRAUM  Angebote infolge ungenügender Beteiligung oder höherer Gewalt zu ändern oder nicht durchzuführen. Bei Absage wird dem Kunden der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet.

Versicherung/Haftung

  • Die Gefahren und Risiken beim Arbeiten in einer Werkstatt sind erhöht. Versicherung gegen Unfall, Krankheit, usw. ist Sache der TeilnehmerInnen. FORMRAUM lehnt jeden Haftungsanspruch ab. Die TeilnehmerInnen sind auch gegenüber dritten sowie für Sachschäden selber haftbar.

Sicherheit

  • Maschinen, Werkzeuge und Materialien sind sorgfältig und ausschliesslich gemäss den Instruktionen des Veranstalters einzusetzen.
  • Es ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten, Geräte, Werkzeuge und andere mit dem Kurs/Event zusammenhängende Instrumentarien ohne die ausführliche Instruktion des Veranstalters zu benutzen.
  • Die TeilnehmerInnen haben sich zu jeder Zeit strikte an die Anweisungen des Veranstalters zu halten.
  • Die Teilnehmenden haben während des Metallkurses oder Events die vorgeschriebene Schutzbekleidung, welche vom Veranstalter für die Dauer des Kurses/Events zur Verfügung gestellt wird IMMER zu tragen. Dazu gehören, Schweisshelm, Handschuhe und Schutzbrille.
  • Schweissarbeiten während einer Schwangerschaft können ein Gesundheitsrisiko für das ungeborene Kind sowie für die werdende Mutter darstellen. Diese Thematik ist vorgängig mit einem Facharzt abzuklären.
  • Schweissen mit Kontaktlinsen birgt ein erhöhtes Verletzungsrisiko, wenn möglich ist auf eine Korrekturbrille auszuweichen.

 

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erklärt mit der Zusage zum Schweisskurs/Schweissevent/Event und der Unterschrift auf diesem Formular, dass sie den Veranstalter, soweit gesetzlich zulässig, von jeglicher Haftung entbindet.

 

Datum:                                         Unterschrift:

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